Auf dem Gebiet des Urheberrechts ist Rechtsanwalt Burkhard Renner Ihnen bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung ein kompetenter Berater. Ferner vertritt er Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht mit Fachkenntnis und Erfahrung.
Er ist im urheberrechtlichen Bereich insbesondere auf folgenden Bereich spezialisiert:
Urheberrecht, Urhebervertragsrecht und Entertainmentrecht Künstlervertragsrecht, wie die Beratung bei der Verhandlung und Erstellung verschiedenster Künstlerverträge beispielsweise Moderatoren-, Darsteller-, Verfilmungs-, Drehbuch-, Regie- und Verlagsverträge sowie sonstiger Lizenz- und Agenturverträge insbesondere in Ansehung der Übertragung der Nutzungsrechte und branchentypischer Regelungen, Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen auf angemessene Vergütung gemäß § 32 UrhG, Geltendmachung eines Anspruchs auf weitere angemessene Beteiligung gemäß § 32a UrhG (sog. Bestsellerparagraf), Fotorecht (Ungenehmigte Nutzung von Bildern, Unterlassung des Urhebervermerkes bzw. Agenturvermerkes etc ...)
Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten, Verwertungs- und Nutzungsrechten und die Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche z.B. wegen unerlaubter Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Abmahnungen der Tonträger-Industrie wegen Filesharing etc.)
