Die RENNER Rechtsanwaltskanzlei steht sowohl kreativen Medienschaffenden als auch kleinen und mittelständischen Unternehmen aus den klassischen und neuen Medien hinsichtlich rechtlicher Fragen zur Seite. Im Bereich des Äußerungsrechts (so genanntes Presserecht) vertritt Rechtsanwalt Burkhard Renner Unternehmen und prominente und nichtprominente Privatpersonen, die sich durch Medienberichterstattungen in ihren Rechten verletzt sehen.
Auf dem Gebiet des Medienrechts ist Rechtsanwalt Burkhard Renner insbesondere auf folgende Bereiche spezialisiert:
Presserecht, Recht der Wort- und Bildberichterstattung wie die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Gegendarstellung, Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz und/oder Geldentschädigung (Schmerzensgeld) wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild (Kunsturhebergesetz), Verletzung des Persönlichkeitsrechts bzw. des Rechts an Unternehmen beispielsweise durch falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder unzulässige Verdachtsberichterstattung etc.
Internetrecht wie die Beratung und Vertretung hinsichtlich Rechtsfragen zu Domains, Content, Werbung und Marketing, E-Commerce und Datenschutz.
